Plakatwettbewerb 175 Jahre Märzrevolution – Teilnahmebedingungen

1. Voraussetzung zur Teilnahme

1.1 Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

1.2 Minderjährige Jugendliche benötigen für die Teilnahme das Einverständnis ihrer*ihres Erziehungsberechtigten. In dem jeweiligen Anmeldefomular fragt die Veranstalterin – Kulturprojekte Berlin GmbH, Klosterstraße 68 in 10179 Berlin (im Folgenden “KPB” genannt) – zu diesem Zweck die E-Mail-Adresse einer erziehungsberechtigten Person ab. Bei einer Teilnahme im Team muss je minderjähriger Person die E-Mail-Adresse des*der Erziehungsberechtigten angegeben und eine entsprechende Unterschrift geleistet werden. Bei einer Teilnahme als Schulklasse ist die E-Mail-Adresse der Lehrkraft ausreichend.

1.3 Nicht teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beteiligten Personen und Mitarbeiter*innen der Kulturprojekte Berlin GmbH sowie deren Familienmitglieder.

1.4 Bei Verstoß gegen eine der in den Teilnahmebedingungen genannten Regeln, kann der*die Teilnehmer*in vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

1.5 Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Personen aus sachlichem Grund von der Teilnahme auszuschließen. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Personen die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs behindern oder stören, indem sie z.B. in unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, den Wettbewerb zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung, Belästigung von Mitarbeiter*innen der Veranstalterin oder anderer Teilnehmer*innen.

2. Gestaltungshinweise

2.1 Teilnehmende können jeweils ein Plakat einreichen, um am Wettbewerb teilzunehmen. Dies ist entweder als Einzelperson möglich, oder durch die Abgabe eines Gesamtkunstwerks im Team bzw. als Schulklasse.

2.2 Die Verwendung des offiziellen Logos zu den Berliner Jubiläums-Feierlichkeiten ist erlaubt.

2.3 Die Erstellung der Plakate ist sowohl in digitaler als auch analoger Weise möglich.

2.4 Digital angefertigte Plakate können in allen Formaten sowie bis zu einer Größe von 10MB eingereicht werden. Sollte die Datei diese Größe überschreiten, ist eine Übermittlung auf eigene Verantwortung der Teilnehmerinnen z.B. über Sharing-Dienste wie WeTransfer möglich. Deren Nutzung kann für die Teilnehmenden gesonderten Bedingungen oder auch Kosten unterliegen. Sollten Teilnehmende diese Dienste nicht benutzen wollen oder sie andere Fragen zum Upload haben, kann die KPB jederzeit kontaktiert werden. Von der Einsendung fotografischer Aufnahmen digitaler Plakate bitten wir ausdrücklich abzusehen.

2.5 Mögliche Formate für gemalte oder gebastelte, analog angefertigte Plakate sind DIN A3 bis DIN A1.

2.6 Für die Einreichungen gelten folgende Größen- und Auflösungsangaben:

DIN A3 297 x 420 cm, 3508 x 4961 px, 300 dpi

DIN A2 420 x 594 cm, 4961 x 70157 px, 300 dpi

DIN A1 594 x 841 cm, 70157 x 99331 px, 300 dpi

3. Einsendeschluss

Um teilzunehmen, müssen Einsendungen bis zum 06.02.2023 um 20 Uhr fristgerecht eingegangen sein. Die Abgabe kann sowohl an plakatwettbewerb@kulturprojekte.berlin als auch postalisch an „Kulturprojekte Berlin GmbH, 175 Jahre Märzrevolution, Plakatwettbewerb, Klosterstraße 68, 10179 Berlin“ erfolgen. Es gilt der Poststempel vom 06.02.2023.

4. Einräumung von Nutzungsrechten

4.1 Mit der Einsendung des Plakats überträgt der*die Teilnehmer*in der KPB die räumlich, inhaltlich und zeitlich uneingeschränkten Nutzungsrechte im nachfolgend beschriebenen Umfang an dem eingereichten Plakat kostenlos.

4.2 Das Nutzungsrecht erlaubt es KPB, – alle notwendigen Nutzungshandlungen vorzunehmen, um das Plakat für den Wettbewerb berücksichtigen, die Teilnahme dokumentieren und danach das Plakat On- und Offline präsentieren und ausstellen zu können sowie im Offline- und Online-Bereich darüber zu berichten und das Plakat und weitere Aktionen zu bewerben; zu diesen Zwecken insbesondere das Plakat digital und analog zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen, zu verbreiten und auf eigenen Seiten, aber auch auf Seiten Dritter, vor allem in sozialen Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen; vor allem auf Instagram, Facebook und Twitter; ggf. jedoch auch auf anderen sozialen Netzwerken zu veröffentlichen und den jeweiligen Betreibern der sozialen Netzwerke die zur dortigen Veröffentlichung erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen; und – an kooperierende Institutionen zu den oben genannten Zwecken Nutzungsrechte in dem hier beschriebenen Umfang einzuräumen.

4.3 Die Rechtseinräumung schließt das Recht zur Bearbeitung für die genannten Zwecke (insbesondere Beschneidung, Übertragung in andere Formate und Formen, Verkleinerungen und Vergrößerungen, Collagen mit anderen Preisträgerplakaten) und die Veröffentlichung der Bearbeitungen, mit ein.

4.4 Der*die Teilnehmer*in wird bei jeder Veröffentlichung in Form von Name, Alter und Wohnort als Urheber*in bekannt gegeben.

4.5 Die Rechtseinräumung erfolgt mit der Einreichung bis zu einem etwaigen Ausscheiden oder der späteren Preisverleihung und einer etwaigen Ausstellung in ausschließlicher Form. Danach wird KPB nur noch ein einfaches Nutzungsrecht im oben genannten Umfang gewährt.

4.6 Wenn nach Ablauf des Plakatwettbewerbs eine Rücksendung des eingereichten Plakats gewünscht ist, ist eine Mail an plakatwettbewerb@kulturprojekte.berlin erforderlich, in welcher das Anliegen formuliert wird und eine Adresse für die Rücksendung angegeben ist.

5. Rechtsinhaberschaft und Rechte Dritter

5.1 Der*die Teilnehmer*in erklärt, dass es sich um sein*ihr Plakat handelt und er*sie dazu berechtigt ist, die oben genannten Rechte vollumfänglich einzuräumen.

5.2 Der*die Teilnehmer*in erklärt, dass das Plakat frei von Rechten Dritter ist (insbesondere aber nicht ausschließlich Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte) und Rechte Dritter nicht verletzt.

5.3 Soweit Personen abgebildet sind, bestätigt der*die Teilnehmer*in, dass er*sie – soweit erforderlich – die Einwilligungen abgebildeter Personen eingeholt hat.

5.4 Der*die Teilnehmer*in stellt die Veranstalterin von etwaigen Ansprüchen, die auf einer Rechtsverletzung beruhen, gegenüber Dritten frei.

5.5 Alle rechtswidrigen Inhalte sind untersagt, insbesondere sexistische, rassistische, antisemitische oder menschenverachtende Inhalte oder Darstellungen.

6. Einsendung und Rücksendung

6.1 Die Verantwortung für verspätete, verloren gegangene, fehlgeleitete oder unleserliche Einsendungen trägt der*die Teilnehmer*in. Nicht ausreichend frankierte Sendungen werden disqualifiziert. Die Veranstalterin haftet nicht für Einsendungen, die während des gesamten Wettbewerbs- und Ausstellungsprozesses beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen.

7. Gewinne

7.1 Es werden die besten 3 Arbeiten mit Geldpreisen honoriert. Der 1. Platz ist mit 500 Euro dotiert, der 2. Platz mit 300 Euro und der 3. Platz mit 200 Euro. Die 10 besten Einsendungen werden zudem vom 15. März bis zum 20. März 2023 durch eine Ausstellung im Humboldt Forum in Berlin ausgezeichnet.

7.2 Die Gewinner*innen werden durch eine unparteiische Jury aus Kunst und Kultur nach freiem Ermessen ermittelt.

7.3 Die Gewinner*innen werden Anfang März auf der KPB-eigenen Projektwebseite sowie auf der Website im Rahmen des bundesweiten Jubiläumsnetzwerks unter 1848.berlin bekanntgegeben.

7.4 Der Gewinn ist nicht übertragbar, kann nicht getauscht und nicht in bar ausgezahlt werden.

8. Preisverleihung

8.1 Die drei Gewinnenden werden im Rahmen unseres „Berliner Wochenende für die Demokratie“ am Vormittag des 18. März 2023 in den Räumlichkeiten des Humboldt Forums in Berlin geehrt werden.

8.2 Wer für die Teilnahme an der Preisverleihung nach Berlin reisen muss, tut dies auf eigene Kosten. Es können keinerlei Reise- oder Unterbringungskosten übernommen werden.

9. Datenschutz

Um die Teilnahme zu ermöglichen, müssen wir bestimmte personenbezogene Daten der Teilnehmer*innen verarbeiten. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.

10. Rechtsweg und Sonstiges

10.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10.2 Der Wettbewerb unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, welche dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.